„Die EU-Flugsicherheitsliste dient zum Schutz des europäischen Luftraums und der europäischen Bürger. Sie kann auch als Weckruf für Länder und Luftfahrtgesellschaften fungieren, die ihre Hausaufgaben in puncto Sicherheit noch machen müssen“, sagt Siim Kallas, der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission.
Kallas: „Wir sind jedoch bereit, Länder und Luftfahrtunternehmen wieder von der Liste zu streichen, wenn sie echtes Engagement zeigen und in der Lage sind, internationale Sicherheitsstandards nachhaltig umzusetzen. Neben den Philippinen, Venezuela und Mauretanien zeichnen sich auch in einigen afrikanischen Ländern gute Fortschritte ab.“
Die aktuelle „Schwarze Liste“ der EU-Kommission kann von Geschäftsreisenden, Travel Manager, Reiseveranstalter, Reisebüro-Mitarbeitern, Touristikern, Travelprofis und Touristen im Internet heruntergeladen werden.
Aufgrund des Betriebsverbots dürfen nepalesische Fluggesellschaften keine Flüge in EU-Länder oder innerhalb der Europäischen Union mehr durchführen. Zudem müssen europäische Betreiber und Reisebüros Reisende aus Europa über das Betriebsverbot unterrichten, und diese können eine Rückvergütung verlangen, wenn sie im Rahmen einer Reise nach Nepal einen Flug bei einer nepalesischen Fluggesellschaft gebucht haben und diesen nicht mehr nutzen möchten.
Darüber hinaus fanden Konsultationen mit den Zivilluftfahrtbehörden Libyens statt. Der EU-Flugsicherheitsausschuss stellte weitere Fortschritte fest, vereinbarte jedoch mit den libyschen Zivilluftfahrtbehörden, dass die freiwillige Beschränkung, keine Flüge in die EU anzubieten, weiterhin aufrechterhalten werden sollte. Diese Beschränkung wird seit der libyschen Revolution auf alle dort zugelassenen Luftfahrtunternehmen angewandt. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird weiterhin intensiv von der Kommission und dem EU-Flugsicherheitsausschuss überwacht werden.
Zudem ergaben sich Änderungen an der EU-Flugsicherheitsliste durch die Streichung von Luftfahrtunternehmen, die nicht mehr bestehen, und die Hinzufügung kürzlich gegründeter Luftfahrtunternehmen in einigen Ländern, für die Betriebsverbote gelten (Kirgisistan, Kasachstan, Indonesien und Mosambik).
Mit der aktualisierten EU-Flugsicherheitsliste wird allen 295 in den folgenden 21 Staaten zugelassenen Luftfahrtunternehmen der Betrieb im Luftraum der EU vollständig untersagt:
- Afghanistan,
- Angola,
- Benin,
- Republik Kongo,
- Demokratische Republik Kongo,
- Dschibuti,
- Äquatorialguinea,
- Eritrea,
- Gabun (mit Ausnahme von drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten),
- Indonesien (ausgenommen fünf Fluggesellschaften),
- Kasachstan (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten),
- Kirgisistan,
- Liberia,
- Mosambik,
- Nepal,
- Philippinen (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft),
- Sierra Leone,
- São Tomé und Príncipe,
- Sudan,
- Swasiland und
- Sambia.
Zudem werden zwei Fluggesellschaften – Blue Wing Airlines aus Suriname und Meridian Airways aus Ghana – einzeln aufgeführt. Insgesamt sind 297 Luftfahrtunternehmen vom Flugverbot in der EU betroffen sind.
Die Liste enthält darüber hinaus zehn Fluggesellschaften, die Betriebsbeschränkungen unterliegen und somit nur unter strengen Auflagen Flüge in die EU anbieten dürfen:
- Air Astana aus Kasachstan,
- Afrijet, Gabon Airlines und SN2AG aus Gabun,
- Air Koryo aus der Demokratischen Volksrepublik Korea,
- Airlift International aus Ghana,
- Air Service Comores von den Komoren,
- Iran Air aus dem Iran,
- TAAG Angolan Airlines aus Angola und
- Air Madagascar aus Madagaskar.
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Redaktion: Georg Karp/TRAVELbusiness