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Neue Visa-Bestimmungen für Kasachstan

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Kasachstan hat die Bestimmungen für Einreisevisa geändert und neue Visa-Kategorien für Geschäftsreisen eingeführt. Diese neuen Bestimmungen für die Ausstellung von Einreisevisa sind bereits in Kraft und betreffen auch österreichische Investoren, die mit Kasachstan in Geschäftsbeziehung stehen. Es wird in Nicht-Migrationsvisa und Migrationsvisa unterschieden.

Unter anderem sind folgende Visakategorien für Geschäftsreisende von Bedeutung:

D1 Geschäftsvisum für Teilnahme an Konferenzen, Foren, Messen und anderen Events

  • 1-2 Einreisen möglich.
  • Maximale Gültigkeitsdauer 90 Tage.
  • Maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage.
  • Für österreichische Staatsbürger und Staatsbürger weiterer 47 Länder ist kein Einladungsschreiben einer Organisation (Behörde oder Firma) in Kasachstan notwendig.

    D2 Geschäftsvisum für Geschäftsreisen, Montagen und Reparaturen

  • Mehrfache Einreisen möglich.
  • Maximale Gültigkeitsdauer 1 Jahr.
  • Maximale Aufenthaltsdauer 60 Tage innerhalb von 180 Tagen (Unterschied zur früher geltenden Regel von 120 Tagen Aufenthalt innerhalb eines Jahres).
  • Es ist ein Einladungsschreiben einer Organisation (Behörde oder Firma) in Kasachstan notwendig, das diese an das kasachische Außenministerium richtet.

    D3 Geschäftsvisum für Verhandlungen, Abschluss von Verträgen, Erbringung von Beratungs- bzw. Wirtschaftsprüfungsleistungen

  • Mehrfache Einreise möglich.
  • Maximale Gültigkeitsdauer bis zu 3 Jahre.
  • Maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage nach jeder Einreise, aber maximal 60 Tage innerhalb von 180 Tagen.
  • Es ist ein Einladungsschreiben einer Organisation (Behörde oder Firma) in Kasachstan notwendig, das diese an das kasachische Außenministerium richtet.

    C1 und C2 Investorenvisa mit Mehrfacheinreise und Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren

  • Kann auf Basis eines Antrags einer für Investitionen zuständigen Behörde in Kasachstan an ausländische Investoren ausgestellt werden.
  • M1 (Migrationsvisa) Arbeitsvisum auf Basis einer Arbeitsgenehmigung
  • Mehrfache Einreise möglich.
  • Maximale Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr.
  • Maximale Aufenthaltsdauer bis zu 1 Jahr.
  • Es ist das Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung notwendig.

    TRAVELbusiness-Tipp: Die Antragstellung für die Ausstellung von Einreisevisa für Kasachstan erfolgt beim Konsulat der Botschaft der Republik Kasachstan in Wien. Wer unbürokratisch und schnell ein Kasachstan-Visum braucht, kann sich an den Visa-Service Visum4you wenden.

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    Redaktion: Georg Karp/TRAVELbusiness