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Neue Visa-Regeln für China-Reisende

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Chinas Verwaltungsbezirke
Chinas Verwaltungsbezirke

Seit 1. September 2013 gelten neue Visa-Regeln für Reisen nach China. Neu ist vor allem die Ausweitung der Visa-Kategorien. Die neue Struktur umfasst unterschiedliche Visa für Geschäftsreisen, nicht-kommerzielle Besuche, touristische Aufenthalte, lange Aufenthalte, hochrangige Personen, Besucher nicht-chinesischer Staatsbürger, Besucher chinesischer Staatsbürger und für Flugzeugbesatzungen. Weiters gibt es jetzt auch Arbeitsvisa, Studentenvisa, Journalistenvisa und Transitvisa.

Ebenfalls seit 1. September gilt ein neuer Visum-Antrag, der nach einer Übergangsfrist ausschließlich verwendet werden muss.

Wichtig: Reisende können sich in Hongkong keine Express-Visa für China mehr ausstellen lassen. Das „Chinese Visa Application Service Center“ hat die neuen Kategorien auf seiner deutschsprachigen Website aufgeschlüsselt.

Für die Beantragung eines Visums benötigen Reisende einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass.

Seit 1. September 2013 ist am Flughafen Chengdu Shuangliu die visafreie Transitregelung für Staatsangehörige von 45 Staaten für den Transit innerhalb von 72 Stunden eingeführt worden. Somit ist Chengdu neben Peking, Shanghai und Guangzhou die vierte Stadt in China, welche die visafreie Transitregelung eingeführt hat.

Visafreie Transitregelung von Ausländern in Chengdu

Laut derzeitiger Politik dürfen Staatsangehörige der folgenden 45 Staaten die visafreie Transitregelung innerhalb von 72 Stunden in Anspruch nehmen:

  • Deutschland, USA, Kanada, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Schweden, Russland, Griechenland, Brasilien, Australien, Südkorea, Japan, Singapur, Vereinigte Arabische Emirate, Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Mexiko, Argentinien, Chile, Neuseeland, Brunei, Katar.
  • Staatsangehörige dieser 45 Staaten, die gültige Reisedokumente, Visa und Flugtickets für einen Anschluss-Flug innerhalb von 72 Stunden vom Flughafen Chengdu Shuangliu in ein Drittland besitzen, dürfen den Flughafen verlassen und sich während der Transitzeit bis zu 72 Stunden in dem Verwaltungsgebiet von Chengdu frei bewegen, ohne vorher Visa für China beantragt zu haben.

    Visafreie Transitregelung von Ausländern in Guangzhou

    Seit 1. August 2013 gilt am Flughafen Guangzhou Baiyun die visafreie Transitregelung für Staatsangehörige von 45 Staaten für den Transit innerhalb von 72 Stunden. Staatsangehörige der folgenden 45 Staaten dürfen die visafreie Transitregelung innerhalb von 72 Stunden in Anspruch nehmen: 24 Schengen-Staaten; 7 weitere europäische Staaten wie z.B. Russland, Großbritannien, Irland; 6 amerikanische Staaten; 8 Staaten aus Ozeanien und Asien.

    Staatsangehörige dieser 45 Staaten, die gültige Reisedokumente, Visa und Flugtickets für einen Anschluss-Flug innerhalb von 72 Stunden vom Flughafen Guangzhou Baiyun in ein Drittland besitzen, dürfen den Flughafen verlassen und sich während der Transitzeit bis zu 72 Stunden in der Provinz Guangdong frei bewegen, ohne vorher Visa für China beantragt zu haben.

    Zu beachten ist, dass diese visafreie Transitregelung nur für Staatsangehörige dieser 45 Staaten gilt, die via Flughafen Guangzhou Baiyun in ein Drittland fliegen, z.B. bei einer Reiseroute von den USA via Guangzhou nach Deutschland. Allerding kann z.B. im Fall USA-Guangzhou-USA diese visafreie Transitregelung nicht in Anspruch genommen werden.

    Mehr Informationen über Visa-Regeln weltweit gibt es bei Visum4You und Visum Kurier Service. Weitere Auskünfte erhalten Reisende bei der Botschaft der Volksrepublik China in Wien.

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