
Der Fluggast trägt zum einen das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen. Außerdem verliert er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will.
Nachdem die Airlines der Aufforderung nach Unterlassung der unzulässigen Vorauskassepraxis nicht nachgekommen waren, hat die Verbraucherzentrale NRW nun gegen TUIfly beim Landgericht Hannover, gegen Condor beim Landgericht Frankfurt a.M. sowie gegen Germania und Air Berlin jeweils beim Landgericht Berlin und die Deutsche Lufthansa beim Landgericht Köln Klage eingereicht.
Die Verbraucherschützer wollen auch bei Flugbuchungen Vorauszahlungsgrenzen am Start sehen: Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden. Eine Anzahlungspflicht sei allenfalls dann akzeptabel, wenn auch Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung vorweisen können, wie sie für Reiseveranstalter bereits vorgeschrieben ist. Sollte die Verbraucherzentrale mit ihrer Klage bei Gericht durchkommen, kann es für die betroffenen Airlines ziemlich teuer werden.
Nach Ansicht von Gerd Pontius, dem Chef der Luftfahrt-Unternehmensberatung Prologis, ist die Liquiditätssituation bei fast allen Airlines im In- und Ausland derzeit derart angespannt, „dass für den Fall eines zukünftigen Verbotes von langfristigen Vorauszahlungen auf gebuchte Tickets spätestens im darauffolgenden Frühjahr bei einer nicht geringen Anzahl vonCarriern die Existenz bedroht ist.“
Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) befürchtet bei einem möglich Verbot der bisher üblichen Vorauszahlung des Ticketpreises sogar einen Bankrott einzelner Fluggesellschaften. Darüber hinaus könnten Frühbucher-Rabatte und günstige Tarife wegfallen und Fliegen würde dann wieder teurer werden.
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